Antrag: Einrichtung eines Zebrastreifens an der Kreuzung Bahnhofstraße/Rehagener Straße

Nummer: 2022/15
Wahlperiode: 2021/2022 | Region: Lichtenrade-Marienfelde
angenommen

Das Kinder- und Jugendparlament möge beschließen,

dass an der Kreuzung Bahnhofstraße/Rehagener Straße im Verlauf in östlicher Richtung ein Zebrastreifen errichtet wird.

Grundlage unserer Forderung ist der Wunsch nach physischer, psychischer und rechtlicher Sicherheit mit der Motivation eine Deeskalation im Sinne u.a. der Schülerinnen und Schüler Lichtenrades zu bewirken.

Die Schadensprävention ist hierbei ein zentraler Aspekt der folgenden Überlegungen, die unser Anliegen skizzieren:

  1. Die Überquerung der Bahnhofstraße wird für Schülerinnen und Schüler der Käthe-Kollwitz-Grundschule und des Ulrich von Hutten Gymnasiums erleichtert. Die Gefährdung durch Autofahrer und Autofahrerinnen wird durch das Instrument einer Querungshilfe bspw. einen Zebrastreifen zugunsten der Schüler und Schülerinnen ausgeschlossen bzw. obstruktiv beeinflusst.
  2. Die Gesamt-Schülervertretung (GSV) des Ulrich von Hutten Gymnasiums begrüßt dieses Vorhaben, was die breite und altersunabhängige Tragweite der Problematik aufzeigt. Insbesondere wird hier auf zurückliegende Konfrontationen verwiesen, die glücklicherweise noch keinen Versicherungsfall nach sich gezogen haben. Bei diesen Auseinandersetzungen wurde billigend in Kauf genommen, dass, die Bahnhofstraße überquerende Schülerinnen und Schüler von PKWs bedrängt wurden, was Sicherheitsbedenken in physischem und psychischem Ausmaß anklingen lässt. Problematisch: PKW- Führer und Führerinnen sehen sich im Recht die Kreuzung ohne Verzögerung zu überqueren. Die Schülerinnen und Schüler der örtlichen Bildungsinstitute sind versucht den kürzesten Weg von der Haltestelle Rehagener Straße auf die Seite von Ulrich von Hutten Gymnasium und Käthe-Kollwitz-Grundschule zu nehmen. Das Gefahrenpotenzial ist offensichtlich. Der Prävention von Unfällen ist demnach mit der Installation einer Überquerungshilfe bspw. in Form eines Zebrastreifens Rechnung zu tragen. Der Anreiz Sicherheit herzustellen hat im Kontext der Verkehrsverwaltung zentral zu sein.
  3. Besieht man sich den Straßenverkehr auf der Bahnhofstraße ist es der Attraktivität dieser zentralen Einkaufsstraße zuträglich, eine Entschleunigung des PKW-Verkehrs herbeizuführen. Dass eine Querungshilfe diesem Anreiz entspricht ist einleuchtend und schafft auch im Kontext von wirtschaftlichen Interessen ein verbessertes Einkaufserleben.

Mögliche Kosten: Die Installation bspw. eines Zebrastreifens ist mit geringen Kosten verbunden, die ein beendetes Menschenleben oder ein psychisches Trauma kaum überschreiten können bzw. hierzu ein finanzielles Äquivalent darstellen könnten.

Wir möchten auch höflich darauf hinweisen, dass Sie für die Sicherheit von möglichen Unfallopfern Verantwortung tragen.

Wir bitten Sie um eine ernsthafte Auseinandersetzung mit dieser Problematik und sind auch an alternativen Problembewältigungs-Strategien, die unsere Sicherheitsbedenken aufheben, interessiert.


In der BVV:

Drucksache 0193/XXI
Ausschuss Straßen & Verkehr
Status Durch Verwaltungshandeln erledigt (mit Begründung) - Die Verwaltung sagt hier, sie wäre bereits tätig geworden. Somit hat sich der Antrag erledigt. Der Drucksache liegt eine Erklärung bei, was unternommen wurde.
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