Antrag: Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h auf dem Schichauweg westlich der Motzener Straße

Nummer: 2021/45
Wahlperiode: 2020/2021 | Region: Lichtenrade-Marienfelde
angenommen

Das Kinder- und Jugendparlament möge beschließen,
auf dem Schichauweg in Marienfelde zwischen der Kreuzung Motzener Straße und dem westlichen Ende eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern pro Stunde angeordnet wird. Ein generelles Tempolimit von 50 km/h ist dort weder verkehrs- noch sicherheitspolitisch vertretbar.
Ab der Kreuzung Motzener Straße verengt sich der Schichauweg und wird zur Sackgasse. Er führt noch etwa 900 Meter nach Westen, wo er einige Gewerbegrundstücke, einen Reiterhof und eine kleine Wohnanlage anbindet. Vor allem aber dient er als Erschließung des Erholungsgebietes „Freizeitpark Marienfelde“ und der angrenzenden Kleingarten- und Grünanlagen. Als Sackgasse hat die Straße keinerlei Durchgangs- und Verbindungswirkung, folglich gibt es dort nur Quell- und Zielverkehr. Das macht eine schnelle Durchfahrt unnötig.
Vom Schichauweg zweigen mehrere Fuß- und Radwege nach Süden und Norden ab, die die Felder und das Waldstück im Süden mit der Grünanlage im Norden verbinden. Das westliche Ende des Schichauweges bildet den Zugang zu Kleingärten und dem Berliner Mauerweg. Die Straße wird in erster Linie von Erholungssuchenden und Freizeitsport Treibenden, wie Joggenden und Fahrradfahrenden genutzt, um die angrenzenden Grünanlagen zu erreichen. Jene sind mehrheitlich zu Fuß oder auf dem Rad unterwegs. Da es am Schichauweg nur an der nördlichen Seite einen Gehweg gibt, muss die Fahrbahn zwingend gequert werden, um von den südlich liegenden Grünanlagen zu den Kleingärten und den Grünanlagen im Norden zu gelangen. Dabei gibt es keinerlei sichere Querungsmöglichkeiten wie Ampeln. Eine Geschwindigkeitsreduzierung würde die Sicherheit bei Querungen und die Erholungsqualität in den umliegenden Grünanlagen voraussichtlich erhöhen.
Auch die Anbindung der Gewerbegrundstücke rechtfertigt eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 50 km/h nicht, da die Straße mit parkenden Autos auf der nördlichen Straßenseite nicht breit genug für zwei fahrende Fahrzeuge ist. Bei einer Geschwindigkeitsreduzierung passen gerade einmal ein fahrendes Auto und ein Fahrrad nebeneinander. Zudem halten schon weit vor dem Eingang zu den Kleingärten Anrainer*innen, um das Auto abzustellen, was einen möglichen Verkehrsfluss zwangsläufig unterbricht und wegen der leichten Krümmung der Straße nicht gleich zu sehen sein muss. Je höher die Fahrgeschwindigkeit ist, desto größer ist das Risiko vermeidbarer Unfälle.
Eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 Kilometern pro Stunde würde die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmenden deutlich erhöhen. Gleichzeitig gibt es aufgrund der Lage und der Funktion der Straße keinen Grund, das Tempolimit von 50 km/h aufrechtzuerhalten.

In der BVV:

Drucksache 2196/XX
Ausschuss Straßen, Verkehr, Grünflächen & Umwelt
Status offen (BVV) - Dieser Antrag wurde in die BVV weitergereicht. Dort wurde er allerdings im Ausschuss oder im Plenum noch nicht abgestimmt und kann somit noch nicht umgesetzt werden.
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