Antrag: Verpflichtung der Gruppenleiter/innen des KJP zu einer Anwesenheitsliste

Nummer: 2011/54
Wahlperiode: 2010/2011 | Region: Tempelhof-Mariendorf
angenommen

Das Kinder- und Jugendparlament möge beschließen,
Dass die Regionalleiter/innen dazu verpflichtet sind eine Anwesenheitsliste zu führen und Abgeordnete des KJP bei dreimaligem, unentschuldigtem Fehlen zu entlassen. Dem Vorstand wäre diese Liste dann nach jeder Sitzung vorzulegen. Der Vorstand entlässt MJP-Mitglieder dann nach dem dreimaligen, unentschuldigten fehlen.

In der BVV:

noch nicht Vorhanden

Tags

KJPRegeln

Wörter

AbgeordneteAnwesenheitslistedreimaligemdreimaligenMJP-MitgliederRegionalleiterinnenunentschuldigtemunentschuldigtenverpflichtetvorzulegen